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Charlie's Food Bar

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Charlies Gastro – Raffaela Kaspar

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Vereinbarungen von Raffaela Kaspar, insbesondere im Zusammenhang mit Catering, Eventgastronomie, Foodtruck-Leistungen, Veranstaltungen, Vermietung von Equipment sowie Veranstaltungen und Feiern im Gasthaus Schieferhof.

1.2 Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Charlies Gastro ausdrücklich bestätigt wurden.

1.3 Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und schriftliche Vereinbarungen können von diesen AGB abweichende Regelungen enthalten. In diesem Fall gehen die individuell vereinbarten Bedingungen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

1.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlich beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt, soweit gesetzlich zulässig.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote von Charlies Gastro werden auf Grundlage der vom Kunden bekannt gegebenen Informationen erstellt.

2.2 Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch schriftliche Auftragsbestätigung von Charlies Gastro oder durch eine sonstige ausdrückliche Annahme des Auftrags zustande.

2.3 Änderungen des Auftrags, insbesondere hinsichtlich Personenanzahl, Leistungsumfang, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Speisen, Equipment oder Personal, bedürfen der Abstimmung mit Charlies Gastro.

2.4 Änderungswünsche können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.

3. Catering und Eventgastronomie

3.1 Das konkrete Leistungsangebot ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3.2 Speisen und Produkte können aufgrund von saisonalen Verfügbarkeiten, Lieferengpässen oder sonstigen Umständen im Einzelfall durch gleichwertige Produkte ersetzt werden, sofern dies erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.

3.3 Charlies Gastro ist bemüht, vereinbarte Leistungen, Zeiten und Abläufe einzuhalten.

3.4 Die Durchführung kann von Voraussetzungen am Veranstaltungsort abhängig sein, insbesondere von ausreichender Zufahrt, geeigneten Stell- und Aufbauflächen sowie – soweit vereinbart bzw. erforderlich – Strom-, Wasser- und sonstiger Infrastruktur.

3.5 Kann eine Leistung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Charlies Gastro nicht oder nicht vollständig erbracht werden, gelten die Bestimmungen über höhere Gewalt und Leistungsstörungen dieser AGB.

4. Verbindliche Personenanzahl bei Catering

4.1 Die endgültige Personenanzahl für Catering-Veranstaltungen muss spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

4.2 Die zu diesem Zeitpunkt verbindlich bestätigte Personenanzahl bildet die Grundlage für die Abrechnung.

4.3 Wird beispielsweise eine Personenanzahl von 120 Personen verbindlich bestätigt, wird die Leistung grundsätzlich für 120 Personen verrechnet, auch wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen.

4.4 Zusätzliche Personen können, sofern dies organisatorisch und mengenmäßig möglich ist, zusätzlich berücksichtigt und zum vereinbarten Preis pro Person verrechnet werden.

5. Preise

5.1 Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5.3 Individuelle Sonderleistungen, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Personen, zusätzliches Personal, verlängerte Einsatzzeiten, zusätzliches Equipment oder sonstige vom ursprünglichen Auftrag abweichende Leistungen können zusätzlich verrechnet werden.

6. Zahlungsbedingungen – Catering

6.1 Bei Catering-Aufträgen wird üblicherweise eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet.

6.2 Charlies Gastro behält sich jedoch vor, je nach Art und Umfang des Auftrags auch eine höhere Anzahlung oder die vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Betrages zu verlangen.

6.3 Der verbleibende Rechnungsbetrag wird gemäß der jeweiligen Rechnung fällig.

6.4 Sofern im Angebot oder in der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung ohne unnötigen Aufschub zu begleichen.

6.5 Bei Zahlungsverzug können gesetzlich zulässige Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend gemacht werden.

7. Hochzeiten – besondere Stornobedingungen

Für Hochzeiten gelten zusätzlich folgende besondere Bedingungen, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

7.1 Anzahlung

Bei Hochzeiten beträgt die übliche Anzahlung 50 % des vereinbarten Auftragswertes. Der verbleibende Betrag ist vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.

7.2 Stornierung

Für die Stornierung gelten folgende Zeiträume:

  • bis einschließlich 60 Tage vor der Veranstaltung: kostenlose Stornierung
  • 59 bis einschließlich 15 Tage vorher: Einbehalt von 25 % der geleisteten Anzahlung
  • 14 bis einschließlich 8 Tage vorher: Einbehalt von 50 % der geleisteten Anzahlung
  • ab 7 Tage vor der Veranstaltung: Einbehalt von 75 % der geleisteten Anzahlung

Die konkrete Anwendung dieser Regelungen erfolgt jeweils nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

7.3 Verschiebung wegen Krankheit

Bei einer krankheitsbedingten Verschiebung einer Hochzeit handelt es sich nicht um eine Stornierung. Eine solche Verschiebung kann einmalig erfolgen. Die bereits geleistete Anzahlung bleibt für den neuen Termin bestehen und wird auf diesen angerechnet. Der Ersatztermin muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Verschiebungsdatum vereinbart bzw. durchgeführt werden.

8. Schieferhof – Veranstaltungen

Für Veranstaltungen im Gasthaus Schieferhof, insbesondere Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern, private Feiern und exklusive Locationmieten, gelten folgende Regelungen:

8.1 Üblicherweise wird eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Auftragswertes verlangt.

8.2 Eine kostenfreie Stornierung ist bis einschließlich 7 Tage vor der Veranstaltung möglich.

8.3 Bei einer späteren Stornierung werden die vereinbarten 20 % Anzahlung einbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.4 Die endgültige Personenanzahl muss spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

8.5 Die verbindlich bestätigte Personenanzahl bildet die Grundlage für die Abrechnung.

8.6 Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung wird die vereinbarte Anzahlung einbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

9. Schieferhof – Tischreservierungen

9.1 Für normale Tischreservierungen im Gasthaus Schieferhof wird grundsätzlich keine Anzahlung verlangt.

9.2 Eine über die Website übermittelte Tischreservierung stellt zunächst eine Reservierungsanfrage dar.

9.3 Eine verbindliche Reservierung kommt erst durch die Bestätigung von Charlies Gastro bzw. des Schieferhofs zustande.

9.4 Für normale Tischreservierungen werden grundsätzlich keine Stornogebühren verlangt.

10. Vermietung von Equipment

Diese Regelungen gelten insbesondere für die Vermietung von Foodtrucks, Verkaufsanhängern, Kühlanhängern, Barelementen, Geräten, Pagodenzelten und sonstigem Equipment.

10.1 Der konkrete Mietgegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis und gegebenenfalls weitere Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag.

10.2 Die Mietgegenstände bleiben Eigentum von Charlies Gastro.

10.3 Eine Weitergabe, Verleihung oder Weitervermietung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Charlies Gastro nicht zulässig.

10.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

11. Kaution

11.1 Für Mietgegenstände kann eine Kaution verlangt werden.

11.2 Die Kaution beträgt je nach Mietgegenstand grundsätzlich zwischen € 250 und € 1.000. Die konkrete Höhe wird im jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag festgelegt.

11.3 Die Kaution ist grundsätzlich vor Übergabe des Mietgegenstandes zu bezahlen.

11.4 Die Kaution dient insbesondere als Sicherheit für berechtigte Ansprüche aus Beschädigung, Verlust, fehlender Vollständigkeit, notwendiger Reinigung oder sonstigen vom Mieter zu vertretenden Kosten.

12. Beschädigungen, Verlust und Reinigung

12.1 Der Mieter haftet für Schäden an den Mietgegenständen, soweit diese von ihm oder von ihm zuzurechnenden Personen verursacht wurden und soweit gesetzlich zulässig.

12.2 Die Mietgegenstände sind vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, unter Berücksichtigung gewöhnlicher Abnutzung.

12.3 Werden Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben und ist eine zusätzliche Reinigung erforderlich, können hierfür € 100 bis € 500 bzw. die tatsächlich angemessenen Reinigungskosten verrechnet werden.

12.4 Bei fehlenden oder verlorenen Gegenständen kann der erforderliche Ersatz- bzw. Wiederbeschaffungswert verrechnet werden. Zusätzlich kann eine Aufwandspauschale von € 100 verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und angemessen ist.

12.5 Die Geltendmachung tatsächlich entstandener und gesetzlich zulässiger weiterer Schäden bleibt unberührt, soweit eine solche zusätzliche Geltendmachung zulässig ist.

13. Verspätete Rückgabe

13.1 Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben.

13.2 Bei verspäteter Rückgabe können die für die zusätzliche Mietdauer anfallenden Mietkosten verrechnet werden.

13.3 Zusätzlich ist – soweit gesetzlich zulässig und angemessen – eine vereinbarte Vertragsstrafe von € 1.500 netto vorgesehen.

13.4 Die konkrete Durchsetzung einer Vertragsstrafe erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

14. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

14.1 Charlies Gastro haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Charlies Gastro liegen. Dazu können insbesondere gehören:

  • extreme Wetterbedingungen
  • Unwetter
  • behördliche Anordnungen
  • Streiks
  • Verkehrssperren
  • unvorhersehbare Ausfälle von Infrastruktur
  • erhebliche technische Störungen
  • unvorhersehbare Ausfälle von Lieferanten
  • sonstige Ereignisse höherer Gewalt

14.2 Charlies Gastro wird sich in solchen Fällen bemühen, gemeinsam mit dem Kunden eine zumutbare Lösung, Verschiebung oder alternative Durchführung zu vereinbaren.

14.3 Zwingende gesetzliche Ansprüche und Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

15. Voraussetzungen am Veranstaltungsort

15.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarte Leistung geeignet und zugänglich ist.

15.2 Dies betrifft insbesondere, soweit für die konkrete Leistung erforderlich:

  • Zufahrtsmöglichkeiten
  • Stell- und Aufbauflächen
  • Stromversorgung
  • Wasseranschluss
  • ausreichend Platz
  • behördliche Genehmigungen
  • sonstige vereinbarte Infrastruktur

15.3 Kann die Leistung aufgrund fehlender oder unzureichender Voraussetzungen am Veranstaltungsort nicht wie vereinbart erbracht werden, können dadurch entstehende zusätzliche Kosten verrechnet werden, soweit diese vom Kunden zu vertreten sind.

16. Beanstandungen

16.1 Beanstandungen sollen möglichst unmittelbar nach Feststellung des Problems mitgeteilt werden, damit Charlies Gastro die Möglichkeit erhält, eine angemessene Abhilfe zu schaffen.

16.2 Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

17. Haftung

17.1 Charlies Gastro haftet im gesetzlich zulässigen Umfang für Schäden, die durch ein von Charlies Gastro zu vertretendes schuldhaftes Verhalten verursacht wurden.

17.2 Für Schäden, die durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Gäste, Beauftragte oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursacht werden, haftet Charlies Gastro nicht.

17.3 Für Leistungen oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Charlies Gastro liegen, besteht eine Haftung nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Umfang.

17.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben uneingeschränkt bestehen.

18. Versicherung

18.1 Der Kunde bzw. Veranstalter ist für Versicherungen verantwortlich, die für seine eigene Veranstaltung, seine Gäste oder von ihm beauftragte Leistungen erforderlich sind.

18.2 Bei der Vermietung von Gegenständen wird empfohlen, für den jeweiligen Verwendungszweck eine geeignete Versicherung abzuschließen.

18.3 Eine fehlende Versicherung des Kunden begründet keine zusätzliche Haftung von Charlies Gastro, soweit gesetzlich zulässig.

19. Zahlungsverkehr und Zahlungsverzug

19.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

19.2 Bei Zahlungsverzug können die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen und Kosten geltend gemacht werden.

19.3 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist.

20. Änderungen des Auftrags

Nachträgliche Änderungen, insbesondere hinsichtlich:

  • Personenanzahl
  • Veranstaltungsort
  • Veranstaltungszeit
  • Speisen
  • Getränken
  • Equipment
  • Personal
  • Aufbau und Abbau
  • sonstigen Leistungen

können zu einer Änderung des vereinbarten Preises führen.

Zusätzliche Leistungen werden nur erbracht, soweit sie organisatorisch möglich sind.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Auf die Vertragsbeziehung findet österreichisches Recht Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

21.2 Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen.

21.3 Eine Gerichtsstandsvereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

21.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten das sachlich und örtlich zuständige Gericht Baden bei Wien zuständig.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

22.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht automatisch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

22.3 Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung der AGB ist maßgeblich.

Stand: 16. August 2026